Der Rechtsstreit der Schauspielerin Berrak Tüzünataç um die Szenen, die auf dem Balkon ihres Hauses mit Şahan Gökbakar aufgenommen wurden, mit dem sie 2010 eine Beziehung hatte, ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR gab heute die Entscheidung in dem Fall bekannt.
Die Schauspielerin Berrak Tüzünataç brachte die Angelegenheit vor die Justiz, nachdem die Momente, in denen sie dem Schauspieler Şahan Gökbakar auf der Terrasse ihres Wohnsitzes in Kabataş, Istanbul, nahe kam, von der Boulevardzeitung heimlich gesehen und veröffentlicht wurden.

Gerichte in der Türkei lehnten den Antrag von Tüzünataç mit der Begründung ab, dass die Person eine bekannte Person in der Kunstwelt sei und dass die Nachricht die Wahrheit widerspiegele.

Tüzünataç hingegen wandte sich 2018 an den EGMR, als er mit seinen Anträgen beim zuständigen Gericht, dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht in der Türkei nicht das gewünschte Ergebnis erzielen konnte.

In seiner heutigen Entscheidung entschied der EGMR, dass die Türkei gegen das 8. Element der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, das sich auf die Achtung des Privat- und Familienlebens bezieht.

Das Straßburger Gericht hat die Notwendigkeit einer finanziellen Entschädigung nicht festgestellt, da zum angegebenen Zeitpunkt kein Anspruch geltend gemacht wurde ⬇️
eindio