Mit dem Präsidialerlass, der Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung in den Geltungsbereich des Ausnahmezustands brachte, werden den vom Erdbeben betroffenen Studierenden keine Beitrags- und Inkassozahlungen mehr abgenommen.
Der „Präsidialerlass über Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung im Ausnahmezustand“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Leiter der Hochschuldelegation (YÖK), Erol Özvar, des Dekrets, Gemäss dem heute im «Amtsblatt» veröffentlichten Präsidialdekret werden den vom Erdbeben betroffenen Studierenden im Frühlingssemester keine Beitrags- und Erhebungsgebühren erhoben. Ich möchte unserem Präsidenten dafür danken, dass er unseren Studenten diese Einrichtung zur Verfügung stellt.genannt.
CoHE-Leiter Özvar wies darauf hin, dass Studenten, die den Beitrag und den Inkassopreis zahlen, in Hochschuleinrichtungen zurückerstattet werden.

eindio